Bürgerrechte
Stimmrecht
Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, sind stimmberechtigt. Sie können an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen und für neu zu besetzende Kommissions- oder Gemeinderatssitze kandidieren.
Recht auf Information
Die Stimmberechtigten haben Anspruch auf Information soweit nicht überwiegend öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der Gemeinderat informiert regelmässig via Riggisberger Info, an Orientierungs- oder Gemeindeversammlungen, im Anzeiger oder wenn es die Umstände erfordern in anderer geeigneter Art und Weise.
Initiativrecht
10% der Stimmberechtigten können mit einer Initiative verlangen, dass das zuständige Organ ein bestimmtes Geschäft behandelt. Die Initiative ist gültig, wenn sie als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht wird, nicht rechtswidrig ist und nur einen Gegenstand umfasst (Einheit der Materie).
Antragsrecht
Die Stimmberechtigten können an Gemeindeversammlungen zu traktandierten Geschäften Ordnungs-, Rückweisungs- oder Änderungsanträge stellen. Zudem haben sie die Möglichkeit im Traktandum "Verschiedenes" einen Antrag zu stellen. Über nicht traktandierte Geschäfte kann jedoch nicht abschliessend befunden werden. Ein Antrag im Verschiedenen kann erheblich erklärt oder verworfen werden. Erheblich erklärte Anträge verpflichten den Gemeinderat sich mit diesem Geschäft zu befassen und die Gemeindeversammlung über den Beschluss des Gemeinderates zu informieren bzw. das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Recht zur Mitwirkung
In diversen Gesetzen ist eine Mitwirkung der Bevölkerung oder der Grundeigentümer verankert. Eine Mitwirkung kann in Form einer Stellungnahme, eines konkreten Vorschlages oder mit einer anderen geeigneten Eingabe erfolgen.
Recht auf Datensperre
Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe von Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Ungeschriebenes Recht
Bürger können sich jederzeit mit Wünschen, Anregungen etc. an den Gemeinderat oder an die Gemeindeverwaltung wenden.



