Bauen / Strassen
Baubewilligungsverfahren
Das Baubewilligungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Dekrets über das Baubewilligungsverfahrens (BewD)
Weitere Informationen zum Baubewilligungsverfahren.
Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben ist bei der Bauverwaltung ein Baugesuch einzureichen.
- Baugesuchsformular 1.0
Vollständig ausgefüllt, in zweifacher Ausführung, mit Datum und Originalunterschriften - Situationsplan
In zweifacher Ausführung, durch Kreisgeometer beglaubigt sowie mit Datum und Originalunterschriften
Der Situationsplan ist beim zuständigen Nachführungsgeometer (Häberli + Toneatti AG, Belp, Tel. 031 810 60 30) zu beziehen. - Projektpläne
Im Massstab 1:50 oder 1:100, in zweifacher Ausführung, mit Datum und Originalunterschriften - allfällige Nebengesuche (z.B. Brandschutz, Entwässerung)
Eingabe gemäss Angaben auf der Rückseite der entsprechenden Gesuchsformulare, pro Nebengesuch ist mindestens ein vollständiger Plansatz beizulegen - allfällige Ausnahmegesuche
In schriftlicher Form (Brief oder bei Bauverwaltung erhältliches Formular), in zweifacher Ausführung mit Originalunterschriften der Bauherrschaft, zwingend mit stichhaltiger und sachlicher Begründung (Nachweis von besonderen Verhältnissen) - allfällige Näherbau- oder Grenzanbaurechte
- In schriftlicher Form (direkte Vermerke auf Pläne oder bei Bauverwaltung erhältliches Formular), in zweifacher Ausführung mit Originalunterschriften der betroffenen Grundeigentümer. Die Erteilung eines Näherbau- oder Grenzanbaurechts muss explizit erwähnt sein, d.h. die alleinige Unterschrift des betroffenen Grundeigentümers genügt nicht.
- Profile
Erstellen der Profile zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe
Bei der Baugesuchseingabe sind jeweils die Vorschriften nach Baubewilligungsdekret zu beachten. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterzeichnen.
Die formelle und materielle Prüfung durch die Bauverwaltung ist innert 17 Arbeitstagen vorzunehmen. Sofern Mängel festgestellt werden, wird das Baugesuch dem Gesuchsteller unter Ansetzung einer Frist zur Verbesserung retourniert.
Energieberatung
Der Regionsverband Gantrisch ist seit 1. Januar 2010 Mitglied der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Daher wird u.a. auch die Gemeinde Riggisberg von der öffentlichen Energieberatung der Region Bern betreut.
Die öffentliche Energieberatung hat die Aufgabe, Gemeinden, Private und Unternehmen im Bereich Energie neutral zu beraten. Die Beratung zeigt das Sanierungs- und Energiesparpotential der Liegenschaft auf und priorisiert - individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse bezogen - die sinnvollen energetischen Investitionen.
Kontaktstelle
Energieberatung Region Bern
Höheweg 17
3006 Bern
Tel. 031 357 53 50
info@energieberatungbern.ch
www.energieberatungbern.ch
Gemeindestrassen
Das Gemeindestrassennetz weist eine Gesamtlänge von 42 km auf. Davon sind rund 27 km asphaltiert und ca. 15 km Naturstrassen.
Merkblatt "Zurückschneiden von Bäumen".
Wanderwege / Rad- und Bikerouten
Die Gemeinde Riggisberg verfügt ebenfalls über ein breites Angebot von Wanderwegen und Bikrouten im Gantrischgebiet.
Für weitere Informationen zu den Wanderwegen (Bestellen von Wanderkarten, Wandertipps usw.) besuchen Sie doch die Homepage des Vereins Berner Wanderwege www.wanderprofi.ch oder www.mywalk.ch.
Eine Karte über die Bikerouten der Region Gantrisch und viele weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Vereins Gantrisch Biking www.gantrischbiking.ch.
Werkhof
Die Gemeindestrassen, Wanderwege und Bikerouten werden durch unsere Wegmeister unterhalten. Der Werkhof unserer Gemeindewegmeister befindet sich im Gebäude der Zivilschutzanlage am Sandgrubenweg 11. Der Werkhof ist mit neuzeitlichen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ausgerüstet.
Den Werkhofchef Hans Peter Wittwer erreichen Sie unter der Telefon Nr. 079 669 40 05.
| Hans Peter Wittwer | Chef-Wegmeister |
| Walter Tellenbach | Wegmeister |
| Erich Hirschi | Wegmeister |
| Fritz Krebs | Wegmeister |
| Fritz Brönnimann | Aushilfs-Wegmeister |
| Werner Krebs | Aushilfs-Wegmeister |
| Peter Freiburghaus | Schneeräumung Rüti |
| Fritz Rohrbach | Schneeräumung Riggisberg |
| Margrit Zimmermann | Schneeräumung Riggisberg |
Ortsplanung
Überbauungsordnungen und ausserordentliche Verfahren
Die Ortsplanung befasst sich mit der räumlichen Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Es müssen alle raumwirksamen Tätigkeiten (Siedlung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt) aufeinander abgestimmt werden.
Zuständigkeiten
Grundsätzlich liegt das Ortsplanungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeschreiberei / Präsidialabteilung.
Für Überbauungsordnungen und ausserordentliche Verfahren ist die Baukommission bzw. Bauverwaltung zuständig.
Reklamen
Bewilligungsfreie Reklamen
Die bewilligungsfreien Reklamen sind in Art. 6a des Dekrets über das Baubewilligungsverfahrens (BewD) aufgeführt.
Bewilligungspflichtige Reklamen
Mit einer Gesetzänderung wurde das Reklamebewilligungsverfahren per 01. September 2009 aufgehoben. Für alle bewilligungspflichtigen Reklamen muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.



