Wappen Transparent
Headimage Riggisberg

Aktuelles

14.12.2011 Konzertbus BSO
Gemeindeverwaltung
3132 Riggisberg
031 808 01 33
gemeinde@riggisberg.ch
Sitemap | Drucken | Empfehlen

Einwohner- und Fremdenkontrolle / Einbürgerungen

Anmeldung von Schweizerbürgerinnen und -bürgern

Die Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern erfolgt gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Riggisberg. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Heimatschein(e) oder Heimatausweis(e)
  • AHV-Ausweis(e)
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein(e)

Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern

Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern erfolgt gemäss dem Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Riggisberg. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (falls schon vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
toggle visibility Adressauskünfte print object

Adressauskünfte an Privatpersonen und Firmen werden nur auf schriftlichem Weg und bei vorliegen eines begründeten Interessennachweises erteilt. Diese Auskunft kostet 6 Franken. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt.

toggle visibility Einbürgerungen print object

Ordentliche Einbürgerung

Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle für das Einbürgerungsverfahren. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Ausländerinnen und Ausländer gemäss schweizerischem Recht eine Wohnsitzdauer von mindestens zwölf Jahren nachweisen (Wohnsitzdauer zwischen 10. und 20. Altersjahr sowie die Zeit in ungetrennter Ehe mit SchweizerbürgerIn zählen doppelt).

Ein Gesuch um Einbürgerung kann stellen, wer seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde wohnt. Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren können das Gesuch auch in einer früheren Wohngemeinde stellen, in der sie während zwei Jahre gewohnt haben. Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Bevor das Einbürgerungsgesuch eingereicht werden kann, muss der bzw. die Gesuchsteller/in sich beim Zivilstandsamt registrieren lassen. Dazu ist vorgängig eine Termin beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland (Tel. 031 635 42 00) zu vereinbaren.

Seit Januar 2010 ist zudem ein Einbürgerungs-/Integrationskurs sowie eine Sprachstandsanalyse vorzunehmen.  Die Kursbestätigung sowie die Bestätigung zur Erreichung des Sprachniveaus ist zwingend dem Gesuch einzureichen.

Das Einbürgerungsgesuch sowie die erforderlichen Beilagen sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Diese prüft die Unterlagen und führt mit dem Gesuchsteller bzw. der Gesuchstellerin ein Einbürgerungsgespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern.

PDF Icon Kursanbieter Einbürgerung
PDF Icon Merkblatt über die ordentliche Einbürgerung
PDF Icon Prozessablauf bei Einbürgerungen

Erleichtere Einbürgerung

Eine erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich:

  • wer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist
  • Erfordernisse: 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, seit 1 Jahr in der Gemeinde wohnhaft und 3 Jahre eheliche Gemeinschaft oder 6 Jahre eheliche Gemeinschaft bei Wohnsitz im Ausland
  • wer einen schweizerischen Vater und eine ausländische Mutter hat, die nicht miteinander verheiratet sind
  • wer einen ausländischen Vater und eine schweizerische Mutter hat und vor dem 1. Juli 1985 geboren wurde
  • wer einen ausländischen Vater und eine Mutter hat, die das Schweizer Bürgerrecht durch eine frühere Ehe mit einem Schweizer erworben hat.

Das Formular für die erleichterte Einbürgerung kann ebenfalls bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Das ausgefüllte Gesuch ist direkt beim Bundesamt für Migration, Sektion Einbürgerungen, 3003 Bern-Wabern einzureichen.

toggle visibility Heimatausweis print object

Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden möchte, benötigt einen sogenannten Heimatausweis. Dieser Heimatausweis kann telefonisch oder persönlich bei der Gemeindeschreiberei oder hier online bestellt werden.

toggle visibility Identitätskarte und Reisepässe für Schweizerinnen und Schweizer print object

Seit 1. März 2010 können Identitätskarten / Pässe ausschliesslich in einem der sieben Ausweiszentren beantragt werden. Vorgängig ist eine Terminreservation unter 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch erforderlich.

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den alten Pass und/oder die alte Identitätskarte
  • den Niederlassungsausweis
  • Verlustmeldung, wenn IDK/Pass verloren oder gestohlen wurde (kann auch durch Ausweiszentrum ausgestellt werden)
  • wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern).

Der neue Ausweis wird Ihnen innert 10 Arbeitstagen nach der Antragstellung zugestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schweizerpass.ch
www.pom.be.ch/mip

Provisorische Pässe können ausschliesslich im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Sie sind 1 Jahr gültig und müssen bei der Wiedereinreise am Flughafen abgegeben werden.

Informationen für Ausländerinnen und Ausländer

Ergänzende Informationen zum Thema Ausländer finden Sie auch auf der Homepage des Migrationsdienst des Kantons Bern www.pom.be.ch/mip.

toggle visibility Umzug innerhalb der Gemeinde print object

Einen Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird innerhalb von 14 Tagen gemeldet oder kann hier online gemeldet werden.

toggle visibility Wegzug print object

Wer aus der Gemeinde wegzieht, meldet sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Mitzunehmen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis.