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Aktuelles

14.12.2011 Konzertbus BSO
Gemeindeverwaltung
3132 Riggisberg
031 808 01 33
gemeinde@riggisberg.ch
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Soziales

 

Regionaler Sozialdienst Riggisberg

Der Regionale Sozialdienst Riggisberg ist zuständig für folgende Gemeinden: Guggisberg, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen und Rüschegg.

Standort Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg, 2. Stock
Telefon 031 808 01 55
Das Telefon wird am Dienstag- und Donnerstagnachmittag nicht bedient.
Fax 031 808 01 50
E-mail regionalersozialdienst@riggisberg.ch
Bürozeiten Montag 08.00 – 12.00 14.00 – 18.30
Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 14.00 – 17.00
Sozialarbeiter

Gfeller Pfister Elisabeth, Stellenleitung (80%)
Hostettler Rahel (80%)
Müller Jasmine (50%)
Weller Cornelia, Stellvertretung Leitung (80%)

Sekretariat Wüthrich Ursula (50%)
Zbinden Martin (80%)

Weitere Informationen

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Das Kantonale Jugendamt (KJA) ist die zuständige Behörde für alle Adoptionsverfahren im Kanton Bern:

Kantonale Jugendamt
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 76 33
www.jgk.be.ch
kja@jgk.be.ch

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Wurde Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt oder haben Sie die Kündigung eingereicht? Dann melden Sie sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • AHV-Ausweis
  • Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis usw.)
  • Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohngemeinde, wenn die Erstanmeldung nicht bei der Wohngemeinde erfolgte
  • Ausländische Staatsangehörige: Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis

Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung können Sie an Karin Scheidegger richten.

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Beratungsstelle für Eltern mit Kindern ab 5 Jahren

Mütter- und Väterberatung des Kantons Bern
Stützpunkt Münsingen
Bernstrasse 3
3110 Münsingen

031 721 86 82

Telefonische Kurzberatung: Wochentags von 8 bis 11 Uhr

muensingen@mvb-be.ch

Alle Informationen zu unserem umfassenden und kostenlosen Angebot, den lokalen Beratungsstellen und -zeiten finden Sie auf unserer Homepage

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Möchten Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Pflegekindaufsicht, Elisabeth Gfeller Pfister, Regionaler Sozialdienst Riggisberg.

Man unterscheidet zwischen Familienpflege, Tagespflege und Heimpflege

Familienpflege

Von Familienpflege spricht man, wenn 1 - 3 unmündige Kinder dauernd, also tags- und nachtsüber, ausserhalb des elterlichen Haushaltes durch andere Personen als die leiblichen Eltern betreut werden. Die Familienpflege ist bewilligungspflichtig.
Die Bewilligungspflicht gilt auch für Verwandte inklusive Grosseltem eines Pflegekindes. Ausnahme: Der Elternteil, welcher die rechtliche Obhut nicht innehat, braucht keine Bewilligung, wenn das Kind bei ihm lebt.
Zuständig für das Erteilen der Bewilligung ist die Vormundschaftsbehörde am Wohnort der Pflegefamilie.

Tagespflege

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Vormundschaftsbehörde melden (Art. 6 Abs. 1 PVO). Die Tagespflege ist somit nur meldepflichtig.
Das heisst: Wer durch öffentliche Anschläge, Inserate oder auch nur mittels Mund-zu-Mund-Propaganda bekannt gibt, dass er / sie gegen Bezahlung regelmässig Kinder betreut, muss der Vormundschaftsbehörde an seinem / ihrem Wohnsitz vorgängig eine entsprechende Meldung machen.
Die meldepflichtige Tagespflege untersteht derselben Aufsicht wie die Familienpflege.

Heimpflege

Wer mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt nach wie vor eine Heimbewilligung. Zuständig für deren Erteilung ist das Kantonale Jugendamt.

Tagesfamilie

Seit 1. Januar 2010 ist die Gemeinde Riggisberg dem Tagesfamilienverein Gantrisch angeschlossen. Der Verein vermittelt Tagespflegeplätze.

Sarah Schweizerhof
Stöffen 830
3154 Rüschegg Heubach
031 731 08 09
vermittlung@tagesfamilienverein-gantrisch.ch
www.tagesfamilienverein-gantrisch.ch

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Wer kann zu uns kommen?

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden können unsere Dienstleistungen unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts oder ihrer Religion in der Regel unentgeltlich in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien.

Was bieten wir an?

Wir beraten bei persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Anliegen. Wo nötig vermitteln wir Kontakte zu anderen Fachstellen. Wir führen vormundschaftliche Mandate im Auftrag der angeschlossenen Gemeinden.

Wer sind wir?

Unser Team besteht aus vier Sozialarbeitenden und zwei Sachbearbeitenden im Sekretariat.

Amtsgeheimnis

Die Mitarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes Riggisberg sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Sie orientieren die Behördemitglieder nur über diejenigen Daten, welche für Entscheide und Beschlüsse von Bedeutung sind.

Finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe), Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Besteht eine finanzielle Notlage und sind alle anderen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann nach Prüfung der Situation finanzielle Unterstützung ausgerichtet werden. Schulden können im Rahmen der Sozialhilfe nicht übernommen werden. Melden Sie sich daher frühzeitig beim Sozialdienst. Die Höhe der Sozialhilfeleistungen richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Die Anspruchsberechtigung wird im Einzelfall anhand der verbindlichen SKOS-Richtlinien und den Grundsätzen der Kommission Regionale Sozialbehörde Riggisberg geprüft.

Wer Sozialhilfe erhält, muss seinerseits etwas dafür tun, um seine Notlage zu lindern oder zu beheben. Leistungen der Sozialhilfe dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen kann mit Weisungen und Auflagen verbunden werden. Es wird eine Zielvereinbarung erarbeitet welche periodisch überprüft und angepasst wird.

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Kommt ein Elternteil der vereinbarten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder den Kindern nicht nach und es besteht eine rechtskräftige Trennungsvereinbarung, ein Scheidungsurteil oder ein Unterhaltsvertrag, so leistet die Vormundschaftsbehörde Ihrer Wohngemeinde Hilfe. In diesem Fall kann bei unserem Sozialdienst ein Gesuch um Bevorschussung der Alimente gestellt werden. Ihre Wohnsitzgemeinde fordert dann beim säumigen Elternteil die Alimente ein. Ebenfalls bietet die Gemeinde eine unentgeltliche Inkassohilfe für die Unterhaltsbeiträge des obhutberechtigten Elternteils. Unterhaltsbeiträge für den obhutberechtigten Elternteil selber können jedoch nicht bevorschusst werden.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Es gibt Situationen in denen eine freiwillige Beratung nicht reicht - in denen Schutz und Unterstützung von Gesetzes wegen benötigt werden. In solchen Fällen übernehmen wir Vormundschaften und Beistandschaften, die von den Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der Vormundschaftsbehörde verfügt werden.
Kindesschutzmassnahmen werden von uns im Auftrag der jeweiligen Behörden abgeklärt. Wir beraten private Mandatstragende im Zusammenhang mit vormundschaftlichen Fragestellungen.

Pflegekinderaufsicht

Für die angeschlossenen Gemeinden übernehmen wir die Abklärung der Familienpflegeplätze, stellen der zuständigen Vormundschaftsbehörde den Antrag zur Erteilung einer Pflegebewilligung und führen die Aufsicht über die Pflegeplätze.

toggle visibility Vormundschaftswesen print object

Für das Vormundschaftswesen in der Gemeinde Riggisberg ist die Vormundschaftskommission zuständig. Sie behandelt insbesondere folgende Themen:

  • Vormundschaften, Beiratschaften, Beistandschaften
  • Kindesschutzmassnahmen
  • Pflegekinderfälle
  • Alimentenbevorschussung und Inkassohilfen für Kinderalimente
  • Unterhaltsverträge betreffend Kinder nicht verheirateter Eltern
  • Eröffnung Letztwillige Verfügungen bzw. Testamente