Aktuelles

31.03.2023

offene Stelle - Bereichsleitung Administration Regionaler Sozialdienst Riggisberg 80 - 100 %

Aktuell ist die Stelle als Bereichsleiter*in für die Administration des Regionalen Sozialdienstes (80 - 100 %) frei.

Das Inserat findets Du hier.

31.03.2023

Genehmigung Schiessstunden für das Kantonalschützenfest im 2028

Im Jahr 2028 findet das Berner Kantonalschützenfest in der Region statt. Der Anlass ist für die Gemeinde, die Region und den Schiesssport wertvoll, weshalb die Schützengesellschaft Riggisberg dem Trägerverein beigetreten ist. Dieser Anlass wird von vielen Schützinnen und Schützen aus nah und fern besucht werden. Das Fest findet voraussichtlich im August / September des Jahres 2028 statt.

Der Gemeinderat hat für diesen Anlass 9 zusätzliche Schiesstage im 2028 genehmigt (üblichen sind 100 Schiesstunden im Jahr).

28.03.2023

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Die Strassenanstösser werden gebeten, ihre Bäume, Sträucher, Grünhecken und landwirtschaftlichen Kulturen bis spätestens 31. Mai 2023 zurückzuschneiden. Das Merkblatt mit den genauen Vorschriften kann hier heruntergeladen werden.

27.03.2023

offene Stelle - Raumpfleger*in für die Schulanlage, 20 %

Aktuell ist die 20%-Stelle als Raumpfleger*in für die Schulanlage frei.

Das Inserat findets Du hier.

16.03.2023

Pflanzenverkauf auf dem Friedhof Riggisberg

Ein attraktives Angebot an Frühlingsblühern und Zwiebelpflanzen erwartet Sie. Der Verkauf findet direkt auf dem Friedhof Riggisberg durch das Friedhofpersonal an folgenden Daten statt:

Donnerstag 30. März 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 31. März 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Montag 03. April 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 04. April 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 05. April 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 06. April 2023 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Bei Fragen gibt Ihnen das Friedhofteam gerne Auskunft: 079 736 55 58

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

13.03.2023

Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe - Verlängerung

Seit Mitte Januar 2023 wurden in mehreren Kantonen der Schweiz zahlreiche Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen. Am 7. März 2023 erfolgte der erste Nachweis auch im Kanton Bern, bei einer Möwe in Kräiligen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe deshalb mindestens bis am 30. April 2023 verlängert.

Im Fokus steht weiterhin, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Die registrierten Geflügelhalter wurde mit einem Newsletter über die Verlängerung der Schutzmassnahmen informiert.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema.

08.03.2023

Nachkredite für Grafiker und Sicherheitsdienst

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung zwei Nachkredite genehmigt:

- Für die Erstellung von Piktogrammen für die Personalwerte sowie verschiedene dazugehörende Drucksachen: CHF 6'000.00

- Für die Dienstleistungen einer Sicherheitsfirma für einen Kurzeinsatz: CHF 1'849.95 

01.03.2023

Invasive Neophyten: Gebietsfremde Pflanzen

Neophyten – was versteht man darunter?
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas eingeführt wurden und sich seither erfolgreich in der heimischen Flora etabliert haben. In der Schweiz sind dies rund 550 Arten, welche vor allem als Zier- und Gartenpflanzen verbreitet sind.
Eine kleine Gruppe dieser Pflanzen hat jedoch nicht nur den Sprung über den Gartenzaun erfolgreich gemeistert, sondern ist dank effizienten Verbreitungsstrategien auch in starker Ausbreitung begriffen.
Diese so genannt „invasiven“ Arten stellen nur geringe Ansprüche an den Standort, verfügen über eine hohe Regenerationsfähigkeit und sind sehr konkurrenzstark. Diese Eigenschaften ermöglichen es ihnen, eine dominante Stellung innerhalb der heimischen Pflanzenwelt einzunehmen.

Wer ist betroffen
Probleme zeigten sich zunächst vor allem in schutzwürdigen Gebieten, wo invasive Neophyten in Konkurrenz mit der ursprünglichen Pflanzenwelt traten. Zunehmend betroffen sind jedoch auch die mit dem Unterhalt von Gewässern, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und Grünflächen betrauten öffentlichen und privaten Trägerschaften.

Bekämpfung ist schwierig
Die heute bekannten, gesetzeskonformen Massnahmen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) zur Regulierung und Bekämpfung von Vorkommen invasiver Neophyten sind aufwändig, kostenintensiv und oft nicht dauerhaft erfolgreich. Um eine weitere Verschärfung des Problems zu verhindern, ist nebst wirksamen Bekämpfungsmethoden die Prävention zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von grosser Bedeutung.

Weitere Informationen zu den Pflanzen finden Sie hier.

 

06.02.2023

Nachkredit für die Einrichtung von Arbeitsplätzen

Für die Anschaffung von Notebooks, Bildschirmen und einem Telefon inkl. Installation und Konfiguration sowie für die Lizenzen/Benutzungsgebühren hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 8’023.00 genehmigt.

06.02.2023

Stellenerhöhung Finanzverwaltung

In den letzten Jahren fielen bei der Finanzverwaltung Überzeiten an. Eine Analyse zeigte auf, dass eine Stellenaufstockung nötig ist. Der Gemeinderat hat für die Finanzverwaltung 40 zusätzliche Stellenprozente genehmigt. Diese können durch Stellenerhöhungen von zwei Mitarbeitenden abgedeckt werden.

06.02.2023

Neue Leitung für den Regionalen Sozialdienst

Nach einer mehrmonatigen Vakanz, welche durch eine externe Fachperson abgefedert werden konnte, hat der Gemeinderat Riggisberg nun eine neue Leitung für den Regionalen Sozialdienst (RSD) Riggisberg anstellen können.

Yolanda Christen aus Buochs wird diese Stelle ab 1. April 2023 antreten. Mit Yolanda Christen kann der regionale Sozialdienst von ihren langjährigen Leitungserfahrungen als Angestellte der Stadt Luzern (Ressortleiterin und Berufsbeiständin) sowie der Gemeinde Engelberg (Leiterin Sozialdienst und Arbeitsamt) profitieren. Mit der Grundlage einer KV-Lehre hat Yolanda Christen in ihrer Laufbahn das Studium Soziale Arbeit Bachelor sowie später den Master Management Sozialarbeit und Gesundheit an der Hochschule für Soziale Arbeit und Wirtschaft Luzern erfolgreich abgeschlossen.

Die Mitarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes Riggisberg sind für die Gemeinden Guggisberg, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rüschegg und Thurnen zuständig.

03.01.2023

Wechsel Kommando Feuerwehr Riggisberg

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2022 einen neuen Kommandant und Vize-Kommandant der Feuerwehr Riggisberg gewählt:

Kommandant ab 1. Januar 2023:

  • Philippe Anselmini, Riggisberg

Vize-Kommandant ab 1. Januar 2023

  • Beat Zimmermann, Riggisberg

03.01.2023

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

02.12.2022

Gewährleistung eines einwandfreien Winterdienstes

Die Wegmeister der Gemeinde Riggisberg sind stehts bestrebt, einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten. Damit die Winterdienstarbeiten ohne grössere Beeinträchtigungen durchgeführt werden können und um einen reibungslosen Winterdienst zu garantieren, ist die Gemeinde auf das Verständnis und die Rücksichtnahme der Einwohner*innen angewiesen. Leider wurde in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, dass die Durchfahrt der Schneeräumungsfahrzeugen durch abgestellte Fahrzeuge auf Trottoirs erschwert oder verhindert wird. Leider ist es dadurch unseren Mitarbeitern nicht möglich, an diesen "zugeparkten" Stellen den Schnee einwandfrei zu räumen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch Schneehaufen behinderte oder eingeschlossene Fahrzeuge selbst und auf eigene Kosten vom Fahrzeughalter freigeschaufelt werden müssen. Wir bitten Sie daher inständig, keine Fahrzeuge auf den Trottoirs abzustellen, damit eine einwandfreie Schneeräumung sichergestellt werden kann. Für Schäden an unrechtmässig parkierten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass die Strassenanstösser für die Schneeräumung im Bereich ihres Strassenanschlusses selbst verantwortlich sind und der Schnee nicht im öffentlichen Bereich abgelagert werden darf.

BAU UND TECHNISCHE DIENSTE RIGGISBERG

01.12.2022

Inkrafttreten Erlasse Riggisberg

Der Gemeinderat hat folgende Erlasse genehmigt:

  • Verordnung betreffend den Schülertransport der Einwohnergemeinde Riggisberg in Kraft seit 01.08.2022.
  • Gebührenverordnung zum Abfallreglement. Inkrafttreten per 01.01.2023
  • Konzept der Gemeinde Riggisberg betreffend Würdigung/Ehrungen herausragender Leistungen. Inkrafttreten per 01.01.2023.

Die Erlasse stehen auf unserer Homepage unter Onlineschalter – Reglemente zum Herunterladen bereit.

11.08.2022

Inkrafttreten Erlasse Riggisberg

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 wurden folgende Reglemente genehmigt, welche in Kraft getreten sind bzw. treten werden:

  • Änderung Gemeindeordnung (per 1.1.2023)
  • Änderung Schulreglement (per 1.8.2022)
  • Änderung Polizeireglement (per 1.9.2022)
  • Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (per 01.01.2023)

Der Gemeinderat hat zudem folgende Verordnung genehmigt, welche per 1.1.2023 in Kraft treten wird:

  • Verordnung über das Jugendmitwirkungsrecht

Die Erlasse stehen auf unserer Homepage unter Onlineschalter – Reglemente zum Herunterladen bereit.

30.06.2022

Rätselpfad Riggisberg

Ein wunderschöner Rätselpfad mit spannenden Rätseln für Jung und Alt gibt es ab Juni 2022 in Riggisberg, Die Rätseltour können Sie mit Ihrer Familie oder mit Freunden unternehmen. Dabei knobeln Sie um die Wette. Die kleinen Kinder (ab ca. 2 Jahren) können Bauer Alfred helfen, seine Tiere wieder einzufangen, die ausgebrochen sind. Grössere Kinder, Jugendliche und Erwachsene begleiten und unterstützen Detektiv Tom bei seiner Arbeit. Auch gibt es verschiedene andere Rätsel zu lösen und es ist für jede Altersgruppe etwas Spannendes dabei. Lassen Sie sich überraschen!

Flyer/Infos zum Rätselpfad

Laufblatt kleine Kinder

Laufblatt Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Lösungsblatt Rätselpfad

 

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