Kontakt

Gemeindeverwaltung Riggisberg
Vordere Gasse 2
3132 Riggisberg
Telefon: 031 808 01 33
Fax: 031 808 01 30
gemeindeschreiberei@riggisberg.ch

Öffnungszeiten

Montag 08:00-12:00 | 14:00-17:30
Dienstag-Mittwoch 08:00-12:00 | 14:00-17:00
Donnerstag 08:00-12:00 | Nachmittag geschlossen
Freitag 08:00-12:00 | 14:00-16:00

Spezielle Öffnungszeiten über Feiertage (Brücken) siehe Aktuelles.

Personal

Die Gemeinde Riggisberg hat ein Schutzkonzept zur Prävention sexueller Ausbeutung von Personen, welche in einem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Gemeindepersonal stehen, erarbeitet. Sie setzt damit ein starkes Zeichen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Personen.

Die Abteilungen Kinder- und Jugendfachstelle, Bildung und Regionaler Sozialdienst haben zusammen mit einem Ausschuss aus dem Gemeinderat Riggisberg ein Schutzkonzept erarbeitet. Das Schutzkonzept beinhaltet die beiden Bereiche Prävention und Intervention. Ziel ist es, durch eine gute Prävention sexuelle Ausbeutung zu vermeiden.

Kernstück ist der Verhaltenskodex, welche die drei Abteilungen jeweils für ihren Bereich erarbeitet haben. Er definiert professionelle Standards im Umgang mit Nähe und Distanz. Darin wird beispielsweise geregelt, wie man ein Kind tröstet (welche Berührungen sind in Ordnung), welche Kleidung der Mitarbeitenden dem Auftrag angemessen ist oder welche Standards im Umgang mit Social Media gelten (z.B. keine Kontakte zu Kindern, Jugendlichen oder Klienten über private Social-Media-Kanäle). Wichtig dabei ist, dass im Team Unsicherheiten besprochen und allfällige Grenzüberschreitungen im Bereich der Prävention vor sexuellen Übergriffen, welche im Kodex gemeinsam festgelegt wurden, thematisiert werden. Die Arbeit mit schutzbedürftigen Personen ist ohne Beziehungsarbeit und damit ohne Nähe und Risiko undenkbar. Entscheidend ist, dass sich die Mitarbeitenden jederzeit reflektieren und bei abweichendem Verhalten zum Verhaltenskodex, wie auch weiteren Irritationen im Bereich der Nähe und Distanz innerhalb des Teams, wie auch gegenüber der Leitung, Transparenz herstellen.

Jede*r Mitarbeitende (auch freiwillig engagierte Personen) muss eine Verpflichtserklärung unterzeichnen, dass er bzw. sie den Kodex verstanden hat und einhält. Dabei nimmt der bzw. die Mitarbeitende zu Kenntnis, dass Übertretungen zur Trennung des Auftragsverhältnisses führen sowie in Referenzauskünften erwähnt werden können.

Zum Schutzkonzept gehört neben dem Verhaltenskodex das Krisenmanagement, im Fall eine Intervention nötig werden sollte. Im Krisenmanagement werden Handlungsgrundsätze bei Verdacht auf Straftaten festgelegt, die Meldestelle und der Krisenstab definiert und personell besetzt sowie die externe Fachstelle zur Unterstützung bei einem Verdachtsfall bestimmt.

Neben den erwähnten Massnahmen gehört zur Prävention auch, dass man neues Personal instruiert und das Schutzkonzept jährlich im Team thematisiert. Zudem wird bereits anlässlich von Vorstellungsgesprächen und dem Einholen von Referenzauskünften diesem Thema besonderes Gewicht beigemessen. Sonder- und Privatauszüge werden sowohl bei Neueintritten als auch regelmässig wiederkehrend bei allen Angestellten der betroffenen Abteilungen eingeholt.

Die Gemeinde Riggisberg hat dieses Konzept nicht aus einem konkreten Vorfall heraus erarbeitet, sondern ist auf Initiative des Leiters der Kinder- und Jugendfachstelle Gantrisch entstanden, welcher einen Verhaltenskodex für seine Abteilung erstellt hat.

Schutzkonzuept zur Prävention sexueller Ausbeutung von Personen, welche in einem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Gemeindepersonal stehen

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