Ortsplanungsrevision OPR3

Am 28. Februar 2026, morgens, findet ein Bevölkerungsanlass in der Schulanlage Aebnit statt.

Hier geht es zur Anmeldung.

Weitere Informationen zum Bevölkerungsanlass vom 28. Februar 2026:

Bevor die Erarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (Baureglement, Zonenplan etc.) angegangen wird, soll mit einem Räumlichen Entwicklungskonzept 2045+ ein gemeinsames Zukunftsbild von Bevölkerung, Politik und Verwaltung geschaffen werden. Dieses dient als strategische Leitlinie für die gesamte Ortsplanungsrevision. Die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Visionen, Ziele und Wünsche der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Riggisberg widerspiegeln. Ortsplanungskommission und Gemeinderat zählen deshalb auf Anregungen und Ideen aus der Bevölkerung.

Weitere Informationen folgen.

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Die Gemeindeversammlung hat am 4. Dezember 2024 den Verpflichtungskredit von CHF 410'000.00 für die Ortsplanungsrevision OPR3 genehmigt. 

Die Ortsplanung ist eine der wichtigsten Gemeindeaufgaben. Die Entscheide sind wegweisend für die Zukunft der Gemeinde und damit für die Entwicklung von Riggisberg mit den Ortsteilen Rümligen und Rüti. Gesellschaftliche, ökologische wie auch wirtschaftliche Interessen gilt es in Einklang zu bringen und diese massgeschneidert für die Gemeinde in den Planungsinstrumenten abzubilden. Mit der aktuellen Ortsplanungsrevision "Ortsplanung OPR3 (Riggisberg, Rüti und Rümligen)" will der Gemeinderat diese Aufgabe anpacken und eine nachhaltige Entwicklung für alle Ortsteile der Gemeinde ermöglichen.

Ziele der nächsten Ortsplanungsrevision OPR3 aus Sicht Gemeinderat:

  • Auf Qualität und nicht auf Quantität setzen
  • Wenn möglich Arbeitszonen schaffen
  • Kernfragen der Identität klären (Für was steht Riggisberg? Wie und wo soll sich die Gemeinde entwickeln?)
  • Positiver Beschluss der Gemeindeversammlung

Dazu werden:

  • Eine langfristige Strategie mittels räumlichen Entwicklungskonzept (REK) definiert
  • Die Bevölkerung einbezogen: Bedürfnisse abholen und Zielbild gemeinsam definieren
  • Die Möglichkeiten und Grenzen von Ein-, Um- und Aufzonungen diskutiert und ausgelotet
  • Die baurechtlichen Grundordnungen (Zonenplan, Gemeindebaureglement, Landschaft, Verkehr, Naturgefahren und weitere) aktualisiert

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden über den Stand der Arbeiten.

 

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