Hundekontrolle
AMICUS ersetzt ANIS
Die AMICUS-Datenbank ist die neue Hundedatenbank der Schweiz und ersetzt die ANIS-Datenbank. Der Zugang zur Datenbank funktioniert mit den gleichen Logindaten wie bei der ANIS-Datenbank.
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter.
Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme ( z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export ins Ausland
- Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch, über die kostenlose Applikation animundo erfassen oder den Einwohnerdiensten telefonsich oder per Mail melden. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen immer direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Neu ab Januar 2026
Die physische PetCard wird durch die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo abgelöst. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar. Die ePetCard dient als Ergänzung zu Amicus als digitale Ausweislösung. Beachten Sie, dass die physische PetCard nicht mehr nachbestellt werden kann.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.amicus.ch, Telefon 0848 777 100 oder info@amicus.ch
Hundesteuer
Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetztes müssen Hundehaltende für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund (ab sechs Monaten) eine jährliche Abgabe bezahlen. Diese Hundesteuer wird in Riggisberg per Stichtag
1. August erhoben. Das heisst: Wer am 1. August in der Gemeinde Riggisberg wohnhaft ist und einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, muss eine Taxe von 100 Franken pro Tier entrichten. Der Versand der Rechnung erfolgt im Herbst. Bitte teilen Sie der Gemeindeschreiberei allfällige Änderungen (Weitergabe, Tod, Übernahme, etc.) bis spätestens 31. August mit.