Wasser/Abwasser

Wasserversorgung

Das Leitungsnetz setzt sich aus 26 km Leitungen zusammen. Zur Feuerbekämpfung stehen rund 193 Hydranten zur Verfügung. Die Gemeinde Riggisberg bezieht ihr Trinkwasser aus drei verschiedenen und von sich unabhängigen Wasserversorgungen.

Wasserversorgung Riggisberg

Die Wasserversorgung Riggisberg versorgt den Ortsteil Riggisberg und bezieht das Trinkwasser aus den Frohmoosquellen sowie aus der oberen Halbbachquelle und der Schlossgartenquelle. Die Quellen weisen folgende mittlere Schüttungsmengen auf:

Frohmoosquellen 290 l/min
obere Halbbachquelle 965 l/min
Quellen Schlossgarten 235 l/min
Total 1‘430 l/min
  (2‘145 m3/Tag)

Die Wasserhärte schwankt zwischen 32 – 38° französischen Härtegraden.

Wasserversorgung Rümligen

Die Wasserversorgung Rümligen versorgt den Ortsteil Rümligen. Die Quelle Lindenhubel weist eine mittlere Schüttungsmenge von 95 - 105 l/min auf.

Die Wasserhärte schwankt zwischen 30 - 33 französischen Härtegraden.

Wasserversorgung Rüti

Die Wasserversorgung Rüti versorgt den Ortsteil Rüti und bezieht das Trinkwasser aus den Quellen „Fystere Graben“. Die Quellen weisen folgende mittlere Schüttungsmengen auf:

Fystere Graben 275 l/min
  396 m3/Tag)

Die Wasserhärte schwankt zwischen 23 – 24° französischen Härtegraden.

Merkblatt Anschluss Wasser

Wassertarif

Trinkwasserqualität

Die Trinkwasserqualität (pdf) wird zweimal jährlich durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.trinkwasser.ch.

Abwasserentsorgung 

Das Kanalisationsleitungsnetz setzt sich aus 28 km Leitungen zusammen. Wobei das Leitungsnetz aus 11.7 km Schmutzabwasser-, 6.3 km Regenabwasser- und 10 km Mischabwasserleitungen besteht. Das Kanalisationsnetz verfügt zudem über ca. 400 Kontrollschächte.

Die Gemeinde Riggisberg ist an zwei verschiedene Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Das Abwasser des Ortsteils Rüti wird via Pumpwerk Wislisau nach Laupen in die ARA Sensetal befördert. Der Ortsteil Riggisberg ist an die ARA Gürbetal in Kaufdorf angeschlossen.

Was gehört nicht in die Toilette:

  • Speisereste
  • Binden, Tampons
  • Kondome
  • Hygieneartikel (Watte, Wattestäbchen, usw.)
  • Katzenstreu
  • Chemikalien
  • Öl, Benzin
  • Laugen und Säuren
  • Medikamente
  • Batterien
  • Toiletten-Feuchttücher

Bereits geringe Mengen können zu Verstopfungen in der Kanalisation führen und die empfindlichen Anlagen und Bakterien der Kläranlagen stören.

Abwassertarif

Gewässerunterhalt 

Die Gemeinde ist für den Unterhalt an den Bächen und Flüssen zuständig. Die Unterhaltsarbeiten werden einmal im Jahr von Anfangs September bis Ende Oktober durchgeführt. Aus ökologischen Gründen (Laichzeit der Fische, Trübungen usw.) dürfen die Unterhaltsarbeiten in den Gewässern nur in den Monaten September und Oktober durchgeführt werden.

Zum ordentlichen Unterhalt gehören das Mähen von Böschungen, Bestockungspflege, Leerung von Kies- und Geschiebesammlern, Entfernen von Auflandungen, Unterhalt von Wasserbauwerken und anderen punktuellen Erneuerungsarbeiten.

Meldung Gewässerunterhalt

Wir bitten Sie, die Abteilung Bau und technische Dienste über notwendige Unterhaltsmassnahmen frühzeitig (im Frühjahr) in Kenntnis zu setzen, damit die Arbeiten in das Unterhaltsprogramm aufgenommen werden können.

Erstellen von Zäunen entlang von öffentlichen Gewässern

Anstösser, die ihr Vieh entlang eines öffentlichen Gewässers weiden lassen, sind verpflichtet, entlang des Gewässers einen Zaun zu erstellen: Mindestabstand von der Böschungskante aus gemessen = 0.50 m.

Wenn die Gewässer nicht eingezäunt werden, verursachen die hohen Trittlasten des Viehs Beschädigungen an der Böschung, wodurch es vor allem bei Hochwasser zu weitergehenden Schäden am Bachgerinne, beim Kulturland und im schlimmsten Fall zu Überflutungen führen kann.

Mit einer konsequenten Auszäunung können die Unterhaltskosten für die Gewässer minimiert werden.

Homepage Kanton

webcontact-2018.riggisberg@itds.ch