Hier erhalten Sie Informationen zum Vorgehen bei Todesfällen, zum Hinterlegen von Testamenten sowie den Friedhof Riggisberg.
Todesfall
- Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
- Informieren Sie ein Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Er wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selbständig erledigen möchten, benötigen Sie kein Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben erledigt der Bestattungsdienst bzw. erledigen die Angehörigen:
- Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandene Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland (za.mittelland@pom.be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
- Kontaktaufnahme mit dem Friedhofgärtner, betreffend der Aufbahrung der Leiche und der Art (Erdbestattung, Urnengrab, Beisetzung auf das Gemeinschaftsgrab) und der Organisation der Bestattung.
- Friedhof Riggisberg: Kevin Thamerus, 079 736 55 58
- Friedhof Kirchenthurnen: Benjamin Tschäppeler, 031 809 04 23 / 079 232 20 14 - Beizug eines Pfarrers oder einer Pfarrerin für die Abdankung. Kontaktadressen der Kirchgemeinden finden Sie hier.
- Mit der Gemeindeschreiberei ist ein Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls zu vereinbaren. Das Siegelungsprotokoll sollte innerhalb von sieben Tagen seit dem Tod an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet werden.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Informationsblatt zum Siegelungsprotokoll
Checkblatt zum Thema Todesfall
Friedhof- und Bestattungsreglement
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren*Akteurinnen in der Gemeinde wird regelmässig ein Trauercafé angeboten (Daten 2025, Daten 2026) angeboten. Das Trauercafé bietet Raum um in einem geschützten Rahmen teilen zu können, was bewegt um sich auszutauschen oder einfach zuzuhören.
Testamente
Die letztwilligen Verfügungen (Testamente) können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg deponiert werden. Die Herausgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung. Die Depotgebühr beträgt gemäss Gebührentarif 30 Franken.
Bei einem Todesfall prüft die Gemeindeverwaltung, ob ein Testament bei ihr hinterlegt ist. Das Testament wird in der Folge durch den Gemeinderat offiziell eröffnet.
Das Testament kann auch bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegt werden. In dem Fall wird er bzw. sie auch für die offizielle Eröffnung nach dem Todesfall verantwortlich sein.
Friedhof Riggisberg – aktuelle Informationen
Der Friedhof Riggisberg befindet sich derzeit in einer Übergangs- und Entwicklungsphase. In den letzten Jahren bzw. Jahrzenten fand eine gesellschaftliche Veränderung statt, was Bestattungen angeht. Heute finden weniger Erdbestattungen statt, dafür häufiger Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab oder überhaupt nicht auf dem Friedhof. Die führt zu einer Veränderung des Friedhofes: Frei gewordene Flächen werden umgestaltet und pflegeleichtere Zonen geschaffen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Viele Arbeiten können dank der Kompetenzen des Personal in Eigenleistung erbracht werden.
Biodiversitätsflächen und Blumenbeete
Zwei Biodiversitätsflächen wurden angesät, brauchen jedoch mehrere Jahre, bis sie sich vollständig entwickelt haben. Auch die Blumen-Selber-Schneiden-Bete sind noch im Aufbau und werden laufend weiter optimiert.
Organisation und Unterhalt
Seit wenigen Jahren ist das Friedhofsteam Teil des Wegmeister-Teams. Dadurch ergeben sich neue Synergien, allerdings auch veränderte Ressourcen: Die verfügbaren Stellenprozente wurden reduziert, was die Priorisierung der Arbeiten notwendig macht.
Gestaltung und neue Elemente
Ein Teil der geplanten Friedhofsgestaltung wird nach und nach umgesetzt. Dazu gehören unter anderem neue Gemeinschaftsgräber sowie in ein paar Jahren ein Park im östlichen Friedhofsbereich. Einige Pflanzungen und gestalterische Massnahmen sind noch im Wachsen oder in Vorbereitung.
Unkrautbekämpfung
Die Pflege ist anspruchsvoller geworden, da keine Herbizide mehr verwendet werden dürfen. Handarbeit und schonende Verfahren wie Heisswasserbehandlung sind nötig, was zeitintensiv ist. Wir sind bestrebt, dieser Problematik Beachtung zu schenken.
Gemeinschaftsgräber
Die Gestaltung der neuen Gemeinschaftsgräber wird teils als ungewohnt empfunden. Es ist vorgesehen, durch weitere Bepflanzung und ein zentrales Blumenbeet mehr Struktur und Schutzgefühl zu schaffen.
Wir danken für das Verständnis, dass nicht alles sofort perfekt sein kann. Viele Verbesserungen sind bereits erfolgt, anderes braucht noch Zeit zum Wachsen – wortwörtlich und im übertragenen Sinn. Der Friedhofsgärtner und das Werkhofteam setzen sich engagiert für eine würdevolle und gepflegte Anlage ein.